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Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern. Dazu gehört auch, dass sie darauf hinwirkt, dass bestehende Benachteiligungen beseitigt werden.
Insbesondere unterstützt und berät die Gleichstellungsbeauftragte die Organe der Hochschule und von ihnen gebildete Ausschüsse.
Sie wirkt mit an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, die die weiblichen Mitglieder der Technischen Hochschule betreffen. Dazu kann sie Stellungnahmen abgeben, an den Sitzungen aller Gremien beratend teilnehmen und Anträge stellen.
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte, ihre Stellvertreterin und die Referentin für Gleichstellungsangelegenheiten und Frauenförderung stehen Ihnen als erste Ansprechpartnerinnen mit Rat und Tat zur Seite.
In den Fachbereichen können Sie sich an die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten wenden.
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